Widerruf von Autokrediten
Unliebsamen Autokredit widerrufen
In Kreditverträgen der VW-Bank und deren Niederlassungen für Seat, Skoda und Audi fehlen regelmäßig gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen. Betroffen sind Verträge seit dem 10. Juni 2010. Erste bestätigende Urteile sind bereits erlassen worden, wurden jedoch noch nicht veröffentlicht.
Die Folge der Fehlerhaftigkeit ist, dass zahlreiche Verträge auch heute – Jahre nach Vertragsabschluss – noch widerrufen werden können. Für Verbraucher bietet sich damit eine günstige Möglichkeit, sich von unliebsam gewordenen Kreditverträgen zu lösen. Beispielsweise auch, wenn das finanzierte Fahrzeug einen schmutzigen Dieselmotor besitzt und kein Vertrauen seines Besitzers mehr genießt.
Nach dem Widerruf wird der Kredit- und der damit verbundene Kaufvertrag rückabgewickelt. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kreditnehmer die von ihm gezahlten Raten zurück. Anzurechnen sind allerdings die Nutzungen, die der Kreditnehmer aus der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Diese müssen je nach Fall gesondert berechnet werden. Insbesondere interessant sind Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss sich der Verbraucher bei Widerruf eines solchen Vertrages keine Nutzungsvorteile anrechnen lassen. In diesem Fall gehen mit dem Widerruf des Kreditvertrages erhebliche finanzielle Vorteile einher.
Für weitere Informationen und zur Prüfung Ihres Kreditvertrages steht Ihnen als Ansprechpartner bei RSW jederzeit gerne zur Verfügung:

Philipp Eggensberger
Rechtsanwalt
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